Transferperiode I vom 01.07.2017 – 31.08.2017
Die Bearbeitung der Passanträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Eingänge der Unterlagen. Für mündliche Anfragen ist die Passstelle während der Sprechzeiten erreichbar. Nachfragen per Mail können nicht bearbeitet werden.
Per Fax oder E-Mail eingereichte Passanträge werden nicht bearbeitet!
Bitte nutzen Sie verstärkt Pass Online für folgende Anfragen:
- Ist der Spieler bei einem Verein in Sachsen noch spielberechtigt?
- Sind meine Passanträge bereits bearbeitet (siehe Spielerliste)?
- Wie errechnen sich die Wartefristen für Freundschafts- und Pflichtspiele?
Zur Fristwahrung am 31.08.2017 ist es möglich, die kompletten Wechselunterlagen vorab per Fax oder Mail einzureichen, die Originalunterlagen müssen dann umgehend per Post eingeschickt werden. Des Weiteren ist es auch zur Fristwahrung möglich, die kompletten Unterlagen bis zum 31.08.2016, 24 Uhr im Briefkasten des SFV einzuwerfen.
Regelungen zum Vereinswechsel
Vereinswechsel Herren / Frauen / A-Junioren älterer Jahrgang (Jg. 1999) / B-Juniorinnen älterer Jahrgang (Jg. 2001)
Wie in der Wechselperiode I im Sommer müssen auch hier zwei Termine beachtet werden:
- bis zum 30.06.2017: nachweisliche Abmeldung
- bis zum 31.08.2017: Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen in der Passstelle (Antrag auf Spielerlaubnis und bisheriger Spielerpass oder Nachweis der Abmeldung)
Freundschaftsspielrecht
wird sofort ohne Wartefrist erteilt.
Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu,
wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielberechtigung, jedoch frühestens zum 01.07.2017 erteilt.
Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu,
kann die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst zum 01.11.2017 erteilt werden. Die fehlende Zustimmung kann durch die Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. Die Höchstbeträge sind im § 16 der Spielordnung des SFV geregelt. Die Umwandlung einer Nichtzustimmung in eine Zustimmung kann nachträglich erfolgen, muss jedoch bis spätestens 31.08.2017 in der Passstelle des SFV vorliegen.
Bei Vereinswechsel von Junioren/Juniorinnen in der Wechselperiode I wird das Freundschaftsspielrecht sofort ohne Wartefrist erteilt.
Wartefrist
Wenn die Abmeldung bis 15.07.2017 durch die Erziehungsberechtigten erfolgt, sind die Wartefristen wie folgt geregelt:
D-Junioren (jüngerer Jahrgang) bis G-Junioren:
Wechsel ohne Wartefrist, unabhängig der Zustimmung oder Nichtzustimmung des abgebenden Vereines (bis Eintragseingang 31.08.2017).
A-Junioren (jüngerer Jahrgang) bis D-Junioren (älterer Jahrgang)
Bei Zustimmung wird sofortiges Spielrecht (frühestens am 16.7.) erteilt, bei Nichtzustimmung 3 Monate Wartefrist ab Abmeldedatum.
Die fehlende Zustimmung kann durch die Zahlung der Ausbildungs- und Förderentschädigung ersetzt werden. Frist für die Vorlage in der Passstelle des SFV ist ebenfalls der 31.08.2017. Die Zahlungshöhen sind in der Finanzordnung des SFV, Anlage 2 festgelegt. Erfolgt die Abmeldung nach dem 15.07.2017 ergibt sich eine Wartefrist von einem Monat bei Zustimmung und von drei Monaten nach dem Abmeldedatum bei Nichtzustimmung.
Die Abmeldung muss
- schriftlich mit Nachweis (Einschreiben mit Rückschein oder Empfangs-bestätigung bei persönlicher Abgabe)
- oder im Pass Online-System durch die stellvertretende Abmeldung (vorliegende Vollmacht durch den Spieler)
bis zu den o.g. Stichtagen vorgenommen werden. Bei Spielern unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich
Der abgebende Verein ist verpflichtet den vollständig ausgefüllten Spielerpass
- Abmeldedatum
- letztes Spiel
- Zustimmung ja/nein
- ausstehende Verbandsstrafe
- Stempel
- Unterschrift vom Verein
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abmeldung auszuhändigen (an den Spieler, den neuen Verein oder den SFV) oder im Pass Online-System auszutragen. Erfolgt dies nicht, ist der Spieler automatisch freigegeben.
Quelle: SFV