Lockerungen auch endlich im Sport!

  • Beitrag veröffentlicht:24. Februar 2022
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles
[UPDATE 23. Februar 2022] 3G auf Außensportanlagen

© Alexander Rabe

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UPDATE 23. FEBRUAR 2022 | 3G auf Außensportanlagen

Das Kabinett hat am Dienstag – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. Auch für den Sport sind nun endlich weitere Lockerungen vorgesehen. So gilt ab heute auf Außensportanlagen die 3G-Regel. Das heißt, auch Sporttreibenden über 18 Jahren reicht ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis aus, um an sportlichen Aktivitäten auf Außensportanlagen teilzunehmen. Für Anleitungspersonal ist die Einhaltung der 3G-Regel ebenfalls weiterhin Voraussetzung. Die neuen Lockerungen sind jedoch inzidenzabhängig. Eine Übersicht zu allen aktuell geltenden Richtlinien im sächsischen Sport hat der Landessportbund veröffentlicht.

+++ LSB Corona FAQ +++

+++ Zusammenfassung aktueller Regelungen für Sport in Sachsen +++

+++ Corona-Notfall-Verordnung Sachsen +++