Einsatz von Spielern in Testspielen und Turnieren
Spieler dürfen nur eingesetzt werden, wenn sienim Besitz einer gültigen Spielberechtigung sind (§ 56 Spielordnung). Dies wird mit der Spielberechtigungsliste im DFBnet-Modul SpielPLUS nachgewiesen.
Wechselt ein Spieler den Verein (Abmeldung beim alten Verein) und verfügt noch nicht über eine Spielberechtigung für den
aufnehmenden Verein, so kann die Spielberechtigung ersatzweise durch eine Gastspielgenehmigung nachgewiesen werden.
Diese ist vom aufnehmenden Verein bei der Passstelle des SFV zu beantragen (§ 67 Spielordnung). Unberechtigte Spielereinsätze ziehen eine sportgerichtliche Prüfung nach sich.
Anmeldung von Testspielen
Testspiele sind rechtzeitig (mindestens fünf Tage vor dem Spieltermin) beim zuständigen Staffelleiter des Heimvereins anzumelden.
Wir bitten diese Regelungen zu beachten!